Geschäftsbedingungen für mehrtägige Reisen der DFG
I. Anmeldung zu mehrtägigen Reiseveranstaltungen der DFG
Es gelten schriftliche Anmeldungen per Post, Fax, E-Mail oder online über info@dfg-baden-baden.de. sowie durch Überweisung der Anzahlung von 20 % des Reisepreises auf das Girokonto der DFG unter Angabe des Verwendungszwecks. Damit bietet der / die Anmeldende der DFG den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an, wobei Grundlage des Angebotes unsere Reiseausschreibung ist.
Bei beschränkter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlungen berücksichtigt . Bei ausgebuchten Veranstaltungen wird der / die Anmeldende informiert. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der DFG zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Die DFG wird den angemeldeten Personen eine schriftliche Reisebestätigung übersenden.
II. Bezahlung
Bei Vertragsschluss zahlen die angemeldeten Personen 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn ohne besondere Aufforderung fällig. Die Reiseunterlagen erhalten die angemeldeten Personen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises. Zahlungen sind auf das Girokonto der DFG zu leisten.
Leistet der / die Anmeldende die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, ist die DFG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den / die Anmeldende mit Rücktrittskosten gemäß gemäß IV. zu belasten.
III. Leistungs- und Preisänderungen
1. Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags (z.B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch die DFG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die DFG wird die angemeldeten Personen von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind die
angemeldeten Personen berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.Diese Rechte wollen die angemeldeten Personen bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der DFG gegenüber geltend machen.
2. Preisänderung
Die DFG behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder im Zusammenhang mit der Reise anfallenden Abgaben wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungs- oder die Treibstoffkosten, so
kann die DFG den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:
– Bei der auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die DFG vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
– In anderen Fällen wird die DFG die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen. Den sich so ergebe Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die DFG vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden vorgenannten Abgaben der DFG gegenüber erhöht, kann die DFG den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
b) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zu Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die DFG nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird die DFG Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Rechte wollen die angemeldeten
Personen bitte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung der DFG gegenüber geltend machen.
IV. Rücktritt durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
1. Rücktritt
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die DFG verliert den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann die DFG eine angemessene Entschädigung für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts getroffene Reisevorbereitung und bereits getätigte Aufwendungen verlangen.
a. Auf Eintrittskarten zu Konzert-, Theater-, Oper-, Musical- und Ball-Veranstaltungen sowie für Besichtigungstouren entfallen 100% Stornogebühren.
b. Anteilige Buskosten können nicht ersetzt werden.
c. Aufwendungen für Hotel- und sonstige Unterkünfte werden nur im Rahmen der Rücktrittspauschale erstattet, wenn der Leistungsträger entsprechende Nachlässe auf die Aufwendungen gewährt. Gleiches gilt für vorgesehene gemeinschaftliche Essen.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und einer eventuell möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Dies gilt auch für den Fall einer Erkrankung oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse. Die DFG wird das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eventueller Ersparnisse begründen. Dabei werden die jeweiligen Stornogebühren eines eventuellen Vertragsverhältnisses (z.B. Bus, Hotel, Gaststätte) zugrunde gelegt.
2. Nichtteilnahme
Vorstehende Reglung gilt entsprechend, wenn der / die Teilnehmer/in sich nicht zum mitgeteilten Abreiseort und – zeitpunkt einfindet und nicht an der Reise teilnimmt.
3. Ersatzteilnehmer / -teilnehmerinnen
Das gesetzliche Recht gemäß § 654 b BGB eine(n) Ersatzteilnehmer(in) zu stellen, bleibt durch die vorstehende Bedingungen unberührt.
V. Rücktritt durch die DFG Baden-Baden
1. Zur erfolgreichen Durchführung einer Reise ist eine Mindestanzahl von Teilnehmern / Teilnehmerinnen erforderlich. Diese nennen wir ausdrücklich bei der jeweiligen Ausschreibung der Reise (meist im
Veranstaltungskalender). Wird die erforderliche Mindestanzahl nicht erreicht, kann die DFG die Veranstaltung absagen, wobei die angemeldeten Personen informiert werden.
2. Wegen mangelnder Beteiligung (vergl. Ziff. 1) oder bei Ausfall der die Reise durchführenden Persönlichkeiten kann die DFG die Reise absagen, wobei die angemeldeten Personen unverzüglich nach bekanntwerden der Hinderungsgründe unter Angabe der Hinderungsgründe informiert werden. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden die angemeldeten Personen davon unterrichtet. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an die DFG sind ausgeschlossen.
VI. Haftung
1. Allgemeines
Die Haftung der DFG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) soweit die DFG für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden des
Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Die DFG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
VII. Sonstiges / Datenschutz
1. Der Gerichtsstand richtet sich nach deutschem Recht.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit bei Klagen gegen die DFG aus dem Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolge, insbesondere der Art, Höhe und Umfänge der Ansprüche deutsches Recht Anwendung.
3. Der Reisepreis umfasst keine Rücktrittskostenversicherung. Der Abschluss einer solchen wird anheim gegeben.
4. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung der Reisen. Dem Datenschutz wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
Baden-Baden, den 09.11.2010