Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen und eintägige Ausflüge der DFG

I. Anmeldung zu kostenpflichtigen Veranstaltungen und eintägigen Ausflügen der DFG

Unter Anerkennung nachfolgender Bedingungen können Anmeldungen schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online über info@dfg-baden-baden.de. sowie durch Überweisung des Teilnahmepreises auf das Girokonto der DFG unter Angabe des Verwendungszwecks erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gilt ausschließlich der Eingang des Teilnahmepreises auf dem Konto der DFG als verbindliche Anmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet über die Teilnahme die Reihenfolge der Buchungsdaten.

Anmeldebestätigungen erfolgen nicht. Bei ausgebuchten Veranstaltungen wird der / die Anmeldende informiert. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

II. Mindestteilnehmerzahl

Zur erfolgreichen Durchführung einer Veranstaltung oder eines Ausflugs ist eine Mindestanzahl von Teilnehmern / Teilnehmerinnen erforderlich. Diese nennt die DFG ausdrücklich bei der jeweiligen Ausschreibung (meist im Veranstaltungskalender). Wird die erforderliche Mindestanzahl nicht erreicht, kann die DFG die Veranstaltung bzw. den Ausflug absagen, wobei die angemeldeten Personen informiert werden.

III. Rücktritt eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin

Bei Rücktritt eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin werden die Kosten der Veranstaltung oder des Ausflugs , die ihn / sie treffen würden abzüglich eventueller Ersparnisse der DFG fällig. Dies gilt auch für den Fall einer Erkrankung oder sonstiger unvorhersehbarerer Ereignisse. Die DFG wird das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eventueller Ersparnisse begründen. Dabei werden die jeweiligen Stornogebühren eines eventuellen Leistungsträgers (z.B. Bus, Hotel, Gaststätte) zugrunde gelegt. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu der Veranstaltung oder dem Ausflug nicht erscheint und deshalb nicht teilnimmt.

IV. Rücktritt durch die DFG

Wegen mangelnder Beteiligung (vergl. II.) oder bei Ausfall der die Veranstaltung oder den Ausflug durchführenden Persönlichkeit kann die DFG die Veranstaltung bzw. den Ausflug absagen, wobei die angemeldeten Teilnehmer / Teilnehmerinnen unverzüglich nach bekanntwerden der Hinderungsgründe unter Angabe der Hinderungsgründe informiert werden. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die DFG sind ausgeschlossen.

V. Haftung / Datenschutz

1. Allgemeines
Die Haftung der DFG, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen und nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DFG oder eines Erfüllungsgehilfen bestehen. Für An- und Rückfahrtweg sowie für Diebstähle und Verlust von Gegenständen übernimmt die DFG auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

2. Haftungsausschluss für vermittelte Fremdleistungen
Die DFG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).

3. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung der Veranstaltungen. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

Baden-Baden, den 09.11.2010